Gibt es Steuergerechtigkeit?

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Redakteur
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(Werbung) – Vermutlich muss man bei sehr kritischer Betrachtung eine Verneinung auf diese Frage aussprechen. Dennoch muss gerechterweise auch festgehalten werden, dass von politischer Seite mit Nachdruck alles dafür getan wird. Es wird jedoch immer dabeibleiben, dass die Möglichkeit der Steuergestaltung Geld kostet. Wer wenig verdient, dem bleiben diese Möglichkeiten auch verwehrt. Dennoch gibt es wenige Gesetzmäßigkeiten, die auch Geringverdienern bzw. Unterprivilegierten diese Möglichkeit einräumt. Sie hat aber weniger etwas mit aktiver Steuergestaltung zu tun. Viel eher geht es darum, einen Ausgleich zu schaffen. Ein Beispiel ist das arbeitslose Einkommen, welches als steuerfreies Einkommen gilt.

Foto: von Manuel Alvarez auf Pixabay

Steuerfreie und steuerpflichtige Einkünfte

Wenn Sie zum Beispiel Arbeitslosengeld vom Staat erhalten, dann fällt auf diese Einkünfte keine Steuer an. Andererseits werden jene Menschen faktisch bestraft, die unterjährig einer bezahlten Arbeit nachgegangen sind und arbeitslos gemeldet sind. Für diese Gruppe an Steuerzahlern wird das Gesamteinkommen errechnet. Diese Bemessungsgrundlage wird auch für die Höhe des Steuersatzes herangezogen. Das Arbeitslosengeld wird für die Berechnung der Höhe des Steuersatzes berücksichtigt, obwohl es sich um ein steuerfreies Einkommen handelt. Man nennt diese Art der Berechnung den Progressionsvorbehalt. In der Regel fallen in solchen Sachverhalten höhere Steuern an, weil auch das Arbeitslosengeld mit in die Berechnung des Steuersatzes einbezogen wird. Es muss aber nicht sein, dass sie für die übrigen Einkünfte (die steuerpflichtig sind) mehr Steuern zu bezahlen haben. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist aber sehr groß. Sie können ihre Steuerlast nur durch enorme Werbungskosten oder außerordentliche Aufwendungen senken. Die Ermittlung des Steuersatzes erfolgt aus dem Steuertarif. Wer jetzt glaubt, dass nur das Arbeitslosengeld in die steuerfreien Einkünfte fallen, der irrt gewaltig. Neben dem Arbeitslosengeld fallen noch Zuschüsse zum Entgelt für Arbeit oder auch das Insolvenzgeld darunter. Auch das Kranken- oder Karenzgeld fällt darunter. Im Zuge der Corona-Krise sind noch viele steuerfreien Einkünfte hinzugekommen.

Auslandseinkünfte im Zusammenhang mit dem Progressionsvorbehalt

Eine Sonderstellung nimmt der Progressionsvorbehalt im Zusammenhang mit den ausländischen Einkünften eines Steuerpflichtigen ein. Sie werden nach einem speziellen Rechenschema ermittelt. Maßgeblich für die Steuerbemessung ist das DBA. Darunter versteht man das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen zwei Staaten. Deutschland hat mit fast allen Staaten der Erde solche DBAs ausverhandelt. Sie bilden in jedem Einzelfall zum Sachverhalt die maßgebliche Besteuerungsgrundlage.

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