(CIS-intern) – Der Hamburger Senat hat einen neuen Taxentarif beschlossen. Dieser regelt ab 1. Juni 2022 unter anderem die Mitnahme von Fahrrädern und die bargeldlose Zahlung. Außerdem kommt ein Festpreis für Strecken bis 22 Kilometern hinzu. Vor dem Hintergrund steigender Kosten sowie zur Sicherung fairer Löhne und des wirtschaftlichen Betriebs werden im neuen Tarif die Fahrpreise zum ersten Mal seit fünf Jahren angepasst.
Die Neuregelungen haben zum Ziel, die Funktions- und Zukunftsfähigkeit des Taxengewerbes zu sichern. Die Zahl der Hamburger Taxen ist in den letzten Jahren beständig zurückgegangen, um rund 500 Stück seit 2020 auf heute circa 2.700 Taxen. Gleichzeitig erhöhen die Entwicklung der Treibstoffkosten, die allgemeine Preisentwicklung und die Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns die Betriebskosten deutlich. Zur Sicherung des wirtschaftlichen Betriebs und der Zahlung fairer Löhne für die Fahrer:innen ist eine Anpassung des Tarifs daher notwendig. Der neue Tarif ermöglicht den Taxivermittlern- und unternehmen zudem, neue und zeitgemäße Leistungen wie die Fahrradmitnahme auf Fahrradträgern oder die Mitnahme von sperrigen Gepäck im Großraumtaxi schon bei der Buchung anzubieten. Die Neuerungen im Detail:
Mitnahme von Fahrrädern und sperrigem Gepäck
Neu eingeführt wird ein Zuschlag von 8 Euro für die Mitnahme von Fahrrädern, damit Taxenvermittler und -unternehmen das Mitnahmeangebot bereitstellen können. Der Zuschlag für Großraumtaxen, beispielsweise bei der Fahrtenbestellung für die Mitnahme sperrigen Gepäcks, oder für die Nutzung von Großraumtaxen bei Fahrten mit mehr als vier Fahrgästen, beträgt ebenfalls 8 Euro.
Festpreis für Strecken bis 22 Kilometern
Zusätzlich zum bisherigen Festpreis für eine Strecke von bis zu 12 Kilometern (bisher 30 Euro, neu 33 Euro) wird ein zweiter Festpreis von 50 Euro für eine Strecke von bis zu 22 Kilometern eingeführt. Damit können beispielsweise Fahrten vom Kreuzfahrtterminal Steinwerder zum Flughafen pauschal angeboten und eingepreist werden. Fahrgäste, die eine längere Strecke fahren wollen und sich Preissicherheit wünschen, können dafür die Festpreise nutzen.
Akzeptanz bargeldloser Zahlung
Taxenfahrer:innen müssen in Zukunft bargeldlose Zahlungen annehmen, wenn die erforderlichen Geräte im Fahrzeug vorhanden sind. In der Regel bieten die Hamburger Taxen diesen Service an. Wird dies trotzdem verweigert, ist das ab Juni eine Ordnungswidrigkeit.
E-Taxis können beim Laden Fahrtenbestellungen annehmen
Über das Projekt Zukunftstaxi fördert Hamburg die Elektrifizierung seiner Taxenflotte, schon heute fahren bereits mehr als 150 E-Taxen (davon mehr als 10 E-Inklusionstaxen) in Hamburg. In der Taxenordnung wird flankierend jetzt auch geregelt, dass E-Taxen auch beim Laden außerhalb von Taxenständen Fahrtenbestellungen annehmen können.
Fahrpreisanpassungen
Die Grundgebühr in der Rush Hour, werktags außer sonnabends von 7:00 – 10:00 Uhr und von 16:00 – 19:00 Uhr, kostet zukünftig 5 Euro statt 4,20 Euro. In der Nebenverkehrszeit erhöht sich die Grundgebühr um 40 Cent von 3,50 Euro auf 3,90 Euro. Auch die Kilometerpreise werden jeweils leicht erhöht. Bundesweit bewegt sich auch der neue Tarif preislich im Rahmen vergleichbarerer Städte.
Die Anpassung dient dabei auch der Steuerung der Nachfrage zu den unterschiedlichen Verkehrszeiten. Verschiebbare Fahrten sollen möglichst außerhalb der Hauptverkehrszeiten stattfinden, gleichzeitig sollen auch in der Rush Hour mit langsamerem Verkehrsfluss und damit zeitaufwändigeren Fahrten ausreichend Taxen zur Verfügung stehen.
Die neuen Gebühren im Detail:
Tarif 2017 in Euro | neuer Tarif 2022 in Euro | |||
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Hauptverkehrszeiten | Übrige
Zeiten |
Hauptverkehrszeiten | Übrige
Zeiten |
|
Grundgebühr | 4,20 | 3,50 | 5,00 | 3,90 |
Preis 1.-4. km | 2,50 | 2,45 | 2,70 | 2,60 |
Preis 5.-9. km | 2,30 | 2,20 | 2,50 | 2,40 |
Preis ab 10. km | 1,60 | 1,50 | 1,80 | 1,70 |
Wartegeld/ Stunde | 30,– | 36,– | ||
Zuschläge | 6,– | 8,–* |
* Neuer Zuschlag auch für die Fahrradmitnahme und die Bestellung von Großraumtaxen für die Mitnahme von sperrigen Gepäck (zusätzlich zum bisherigen Zuschlag für die Fahrten mit Großraumtaxen mit mehr als vier Fahrgästen).
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