Neue Regelungen für Lohn und Gehalt im Jahr 2022

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Redakteur
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(Werbung) – Das Jahr 2022 bringt auch beim Thema Lohn und Gehalt einige Neuerungen mit sich. Änderungen gibt es vor allem bei der Kurzarbeit, bei Minijobbern und bei Zeitarbeitern. Darüber hinaus wird der Mindestlohn angehoben und durch die Pflegereform erhöhen sich die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung vor allem für Kinderlose. Hier sind die wichtigsten Neuerungen.

Foto: pixabay.com / anaterate

Kurzarbeitsregelungen laufen aus

In der Regel kümmert sich ein kompetentes Lohnbüro um alle Angelegenheiten rund um das Thema Lohn und Gehalt. Dennoch ist es nicht schlecht, von den wichtigsten Änderungen zumindest schon einmal gehört zu haben.

Das gilt auch für das Thema Kurzarbeitsregelungen. Damit das Thema im Unternehmen schlagend wird, müssen ab 2022 mindestens zehn Prozent der Belegschaft betroffen sein. Die maximale Bezugsdauer reduziert sich auf 24 Monate. Auch Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter haben ab sofort Anspruch auf das Kurzarbeitergeld.

Pflegereform führt zu höheren Beiträgen für Kinderlose

Die Pflegereform schlägt sich im Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) nieder. Darin zu finden ist auch ein Passus, der vor allem für Kinderlose interessant sein dürfte. Denn deren Beitragszuschlag für die Pflegeversicherung erhöht sich im Jahr 2022 von bisher 0,25 Prozent des Bruttogehaltes auf 0,35 Prozent.

Der Mindestlohn wird angehoben

Im Jahr 2022 kommt es auch zu einer schrittweisen Anhebung des Mindestlohns. Der bisherige Betrag von 9,60 Euro wird im Januar auf 9,82 Euro angehoben. Im Juli kommt es dann zu einer weiteren Steigerung auf 10,45 Euro.

Diese Regelung gilt auch für geringfügig Beschäftigte. Und zwar unabhängig davon, ob die Bezahlung auf Stunden-, Wochen- oder Monatsbasis erfolgt. Die maximale Beschäftigungszeit dieser Gruppe sinkt dadurch auf monatlich 45,82 Stunden. Wird diese Zeit überschritten, werden die Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig. Allerdings gibt es für die Minijobber auch Ausnahmeregelungen. Aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen darf die Arbeitszeit in drei Monaten des Jahres überschritten werden.

Die Anhebung des Mindestlohns betrifft auch die Gruppe der Zeitarbeiter. Zum 1. April steigt hier der Mindestlohn von bisher 10,45 Euro auf 10,88 Euro.

Verträge prüfen

Für die Personalabteilungen der Unternehmen bedeuten diese Änderungen vor allem, rechtzeitig ein Auge auf die Verträge der Beschäftigten zu werfen und sie gegebenenfalls anzupassen. Denn werden die Regelungen nicht rechtzeitig umgesetzt, drohen empfindliche Strafen für die Unternehmen.

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