Kfz-Gutachten: Wann und wofür ist es erforderlich?

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Redakteur
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(CIS-intern) – Oft geht es schneller, als man denkt: Kleine Unachtsamkeiten oder fahrlässiges Verhalten im Straßenverkehr führen leicht zu Unfällen. Und auch wenn man selbst keinen Fehler macht, ist man immer noch auf die Fahrtüchtigkeit der anderen Verkehrsteilnehmer angewiesen. Deshalb haben einige Autofahrer im Verlauf ihres Lebens mindestens einen Verkehrsunfall zu beklagen.

Ein wichtiges Beweismittel nach einem Unfall ist das Kfz-Gutachten. Dieses beinhaltet alle relevanten Informationen über den Zwischenfall, das beteiligte Fahrzeug sowie den vorliegenden Schaden. Dabei werden wichtige Daten des beschädigten Autos zusammengetragen und die Schäden durch den Unfall dokumentiert und aufgelistet, um den Gesamtschaden zu ermitteln. Daraus ergeben sich schließlich die Kosten der Reparatur und eine Einschätzung über die Wertminderung wird vorgenommen.

Doch wann ist ein solches Gutachten überhaupt erforderlich? Und wofür wird es genau benötigt? Diese Fragen sollen im folgenden Beitrag beantwortet werden.

Gutachten nach einem Unfall

Nach einem fremdverschuldeten Unfall hilft ein Schadengutachten, die eigenen Rechte durchzusetzen. Grundsätzlich ist es immer dann notwendig, wenn der Geschädigte einen entstandenen Schaden gegenüber der eigenen oder gegnerischen Versicherung geltend machen könnte. Ein Kfz-Sachverständiger in Hamburg oder anderen Städten trifft dann eine präzise Bewertung des Unfallschadens, sodass der Betroffene ausreichend entschädigt wird.

Dieser hat nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall in Deutschland Anspruch darauf, finanziell so gestellt zu werden, als sei der Unfall nicht passiert. Da Gutachter der Kfz-Versicherungen dennoch gerne den Schaden als geringer einstufen, um bei der Regulierung auf Kosten des Geschädigten zu sparen, hat dieser das Recht, ein eigenes Schadengutachten anfertigen zu lassen. Da die Kosten hierfür von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen werden, sollte man davon stets Gebrauch machen.

Allerdings sollten durch ein Gutachten auch generell Streitigkeiten über die Schadenssumme vermieden werden. Es kann nämlich genauso vorkommen, dass Unfallopfer versuchen, ältere Schäden über die Versicherung des Unfallgegners abzuwickeln und die Reparaturkosten unnötig in die Höhe zu treiben.

Nicht nur im Schadensfall sinnvoll

Allerdings muss nicht immer ein Unfall der Grund sein, ein neutrales Kfz-Gutachten in Auftrag zu geben. Auch in diesen Fällen kann es wichtige Unklarheiten beseitigen:

Beim Verkauf eines Gebrauchtwagens beispielsweise kann man mit einem Gebrauchtwagengutachten den Marktwert seines Fahrzeugs bestimmen lassen. Einem möglichen Interessenten wird damit signalisiert, dass es sich um ein seriöses Angebot handelt, bei dem keine verborgenen Mängel verschwiegen werden. Auf diese Weise sind Autokäufer vor bösen Überraschungen nach dem Kauf geschützt.

Darüber hinaus gibt es ein Leasinggutachten, welches dazu dient, nach einem Leasingverhältnis Gebrauchsspuren von Schäden abzugrenzen. Nur für diese darf die Leasinggesellschaft zusätzliche Zahlungen verlangen; Gebrauchsspuren sind mit den Leasingzahlungen abgegolten.

Mit einem Sondergutachten können technische Defekte an verschiedenen Bauteilen des Kfz nachgewiesen werden. Damit lassen sich beispielsweise Motorschäden erklären oder bestimmte Gründe für Unfälle nachträglich ermitteln. Deshalb werden Sondergutachten insbesondere zur Klärung von Rechtsstreits genutzt.

‌Zuletzt kann auch die Überprüfung von Rechnungen der Kfz-Werkstatt ein Anlass für die Anfertigung eines Kfz-Gutachtens sein. Bestehen Zweifel daran, dass die Höhe der Reparaturrechnung gerechtfertigt ist oder ein Verdacht, dass die Reparatur nur unzureichend durchgeführt wurde, kann ein Kfz-Gutachten zur Klärung beitragen.

Bild von PublicDomainPictures auf Pixabay

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